Burgerschaft Ganter

Entstehungsgeschichte

Der Name Ganter wird geschichtlich erstmals 1280 erwähnt. Als Geburtstunde des Freigerichtes Ganter steht der 26. Oktober 1436. Es war der Tag an dem durch Unterzeichnung des Kaufvertrages Ganter ins volle Eigentum der Leute der Talschaft überging. Ganter wurde damit ein unabhängiges, demokratisches Gemeinwesen, ein selbständiges Meiertum oder Freigericht wie die offizielle Bezeichnung lautete. Der Meier besass die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, also das Blutrecht d.h. er hatte über Leben und Tod des Uebeltäters zu entscheiden. Die „Burgerschaft Ganter“ ist heute eine als Burgerschaft organisierte privatrechtliche Korporation und hat ihren Sitz in Ried-Brig. Der Zweck der „Burgerschaft Ganter“ besteht in der Verwaltung des Burgerschaftsvermögens und der Hege und Pflege ihrer Wälder. Das Burgerrecht von Ganter erwirbt, wer von einem Burger oder einer Burgerin abstammt und bei Geburt einen Burgernamen trägt. Adoption ist der Geburt gleichgestellt.

Die Organe der Burgerschaft Ganter sind:

a) die Urversammlung

tritt alle zwei Jahre am ersten Sonntag Mai in Ried-Brig zur ordentlichen Burgerversammlung und Gantertrunk zusammen.

b) der Ganterrat

besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Urversammlung auf zwei Jahre gewählt werden: Zwei aus Ried-Brig, einer aus Termen und zwei aus den übrigen Gemeinden des Bezirkes Brig. Bei der Wahl entscheidet das relative Mehr. Wiederwahl ist gestattet. Die aktuellen Mitgleider des Ganterrates sind:

Meyer Christoph Michlig
Stadthalter Mathias Lowiner
Säckelmeister Pius Borter
Wald/Kapellenvogt Georg Heinzen
Schreiber Fernando Eyer

c) die Rechnungsrevisoren

Die Ganterwaldungen umfassen eine Fläche von 587 ha. Der jährliche Hiebsatz beträgt 1700 m3. Kreisförster Max Borter beschreibt das Bewirtschaftungsziel 1985 folgendermassen (Festschrift 550 Jahre Burgerschaft Ganter):

Die Ganterwaldungen sind nach folgenden Grundsätzen zu pflegen und zu bewirtschaften:

  • Erschliessung durch Waldwege, welche die unabdingbare Voraussetzung für eine pflegliche Waldbewirtschaftung darstellen.
  • Verjüngung der überalterten Waldungen durch Lichtwuchsdurchforstungen.
  • Eingriff in den jungen Beständen. Jungwuchs-, Dickungs- und Stangenholzdurchforstungen zur Heranziehung von Beständen mit hoher Qualität.
  • Verstärkung der unstabilen Bestände durch geeignete waldbauliche Eingriffe.
  • Nutzung und Durchforstung unerschlossener Waldungen durch Seilkraneinsatz.
  • Verbesserung der Holzartenmischung durch Begünstigung der Lichtbaumart Lärche.

Dieses kann nur durch ein Forstrevier erreicht werden, das von einem vollamtlichen Förster geleitet wird und dem die nötigen Arbeitskräfte und Betriebsmittel, die für eine zeitgemässe und rationelle Bewirtschaftung der Ganterwälder notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Holzergruppe Ganter entstand dann das Forstrevier Simplon-Nord (Burgerschaft Ried-Brig und Ganter). 1996 erfolgte die Namensänderung auf Forstrevier Ried-Brig/Ganter mit eigener Rechnung. 2007 kaufte sich die Burgerschaft Termen in den Forstbetrieb Brigerberg/Ganter ein. Die Burgerschaften Ried-Brig, Termen und Ganter sind je zu 1/3 Eigentümer dieses Betriebes. Zwei Ganterräte haben Einsitz in der Forstkommission und bestimmen somit auch die Zukunft des Forstwesens auf der Simplon-Nordseite.

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